Warum Anwälte auf elektronische Signaturen setzen sollten

Elektronische Unterschriften haben in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung für Anwälte gewonnen. Sie ermöglichen es ihnen, Dokumente schnell und effizient zu unterzeichnen, ohne dass sie physisch anwesend sein müssen. Dies spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern erleichtert auch die Zusammenarbeit mit Mandanten und anderen Parteien.

Darüber hinaus bieten elektronische Unterschriften ein höheres Mass an Sicherheit als herkömmliche Unterschriftmethoden. Durch Verschlüsselungsverfahren werden die signierten Daten geschützt vor Manipulation oder Fälschung. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Betrug oder Identitätsdiebstahl zu minimieren.

Für viele Anwaltskanzleien bedeutet der Einsatz elektronischer Signaturen auch einen Schritt hin zur Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse. Statt Papierdokumenten können alle relevanten Unterlagen digital verwaltet werden - was Platz spart und umweltfreundlicher ist.

Neben diesen praktischen Vorteilen gibt es jedoch auch einige Herausforderungen im Umgang mit elektronischen Signaturen für Anwälte: Zum einen muss darauf geachtet werden, dass sämtliche rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden - insbesondere in Bezug auf Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien. Zum anderen müssen Anwälte sicherstellen, dass ihre Mandanten über die Nutzung und Bedeutung der elektronischen Unterschrift informiert sind.

Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von elektronischen Signaturen in der Anwaltschaft

Grundsätzlich ist die Verwendung der elektronischen Unterschrift in der Schweizer sowie der europäischen Rechtsordnung anerkannt. Das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der Signatur (ZertES) sowie die eIDAS-Verordnung für die EU regeln dabei die Voraussetzungen für deren Gültigkeit.

Gemäss ZertES & eIDAS sind drei Arten von elektronischen Signaturen definiert: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte digitale Unterschriften. Die einfache Signatur stellt hierbei das niedrigste Sicherheitslevel dar, während die qualifizierte digitale Unterschrift als höchstes Level gilt.

Für viele alltägliche Geschäftsvorgänge reicht bereits eine einfache oder fortgeschrittene Signatur aus. Diese können beispielsweise durch E-Mail-Signaturen oder das Anklicken eines Kästchens auf einer Website erzeugt werden.

Bei bestimmten juristisch relevanten Transaktionen hingegen wird oft eine qualifizierte digitale Unterschrift verlangt - insbesondere bei notariellen Urkunden oder gerichtlichen Schriftsätzen mit besonderem Beweiswert.

Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von elektronischen Signaturen in der Anwaltschaft sind somit klar definiert. Durch die Verwendung dieser modernen Technologie können Anwälte ihre Arbeitsprozesse optimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass alle juristisch relevanten Dokumente rechtskräftig unterzeichnet sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jedes Land dieselben Regelungen bezüglich elektronischer Signaturen hat wie die Schweiz oder die EU. Daher sollten Anwälte bei grenzüberschreitenden Transaktionen stets prüfen, ob auch im betreffenden Land diese Art der Unterzeichnung anerkannt wird.

Vorteile und Herausforderungen bei der Verwendung elektronischer Signaturen durch Anwälte

Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur bietet Anwälten zahlreiche Vorteile, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich.

Ein grosser Vorteil ist die Zeitersparnis. Durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur können Dokumente schnell und einfach unterzeichnet werden, ohne dass physische Kopien ausgedruckt oder per Post verschickt werden müssen. Dies ermöglicht eine effizientere Arbeitsweise und verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich.

Darüber hinaus bietet die qualifizierte elektronische Signatur ein höheres Mass an Sicherheit als herkömmliche Unterschriften auf Papier. Moderne Technologien wie Verschlüsselungstechniken gewährleisten, dass das signierte Dokument nicht manipuliert wurde und die Identität des Unterzeichners verifiziert wird. Dadurch wird das Risiko von Betrug oder Fälschungen minimiert.

Trotz dieser vielen Vorteile gibt es jedoch auch einige Herausforderungen bei der Verwendung elektronischer Signaturen durch Anwälte zu beachten. Eine davon ist möglicherweise der rechtliche Rahmen für deren Nutzung in bestimmten Ländern oder Jurisdiktionen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle geltenden Gesetze eingehalten werden und keine rechtlichen Probleme entstehen.

Des Weiteren kann es sein, dass nicht alle Parteien einer elektronischen Unterschrift zustimmen oder diese akzeptieren. Einige Personen bevorzugen möglicherweise immer noch die traditionelle Unterschrift auf Papier und sind skeptisch gegenüber der digitalen Signatur. In solchen Fällen ist es wichtig, alternative Lösungen anzubieten und den Austausch von Dokumenten so flexibel wie möglich zu gestalten.

Ein weiteres Hindernis könnte der technische Aspekt sein. Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur erfordert eine geeignete Infrastruktur sowie entsprechende Softwarelösungen, um sicherzustellen, dass die Integrität des signierten Dokuments gewährleistet bleibt. Anwälte müssen daher über ausreichendes technisches Know-how verfügen oder gegebenenfalls externe Unterstützung hinzuziehen. Mit Subsign jedoch können Sie schnell und einfach mit jedem modernen Browser Dokumente rechtssicher signieren.

Mehr Effizienz & Sicherheit

  • Höchster Signaturstandard ohne USB-Stick oder Kartenleser

  • Keine neue Software notwendig

  • Zeit - und ortsunabhängig signieren

  • Zeitersparnis durch Vermeidung von Postversand

  • Automatische Benachrichtigungen bei abgeschlossener Unterzeichnung

  • Entwicklung und Hosting der Signaturplattform in der Schweiz

Praktische Anwendungsbeispiele für den Einsatz von elektronischen Signaturen in der anwaltlichen Tätigkeit

Die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) bietet zahlreiche praktische Anwendungsbeispiele für die anwaltliche Tätigkeit. Im Folgenden werden einige dieser Beispiele näher erläutert:

Mandatsvereinbarungen: Die Unterzeichnung von Mandatsvereinbarungen kann mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) effizienter gestaltet werden. Anstatt Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen oder per Post zu versenden, können Rechtsanwälte ihre Klienten dazu auffordern, das entsprechende Formular digital zu unterzeichnen.

Zustimmungserklärungen: Oftmals müssen Klienten im Laufe eines rechtlichen Prozesses verschiedene Zustimmungserklärungen abgeben. Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können diese Erklärungen schnell und unkompliziert eingeholt werden – ganz ohne Papierkram.

Schriftsätze vor Gericht: Eine qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten auch, Schriftsätze direkt online einzureichen – sei es bei Gericht oder anderen Behörden wie beispielsweise dem Handelsregisteramt.

Verträge mit Geschäftspartnern: Bei der Ausarbeitung und Unterzeichnung von Verträgen mit Geschäftspartnern ist der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) äusserst vorteilhaft. Dies spart Zeit sowie Kosten für Porto- und Druckmaterialien. Elektronisch signierte Verträge sind zudem genauso rechtsverbindlich wie handschriftlich unterzeichnete Exemplare.

Kommunikation zwischen Kollegen: Für eine schnelle Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Kollegen kann die qualifizierte elektronische Signatur äusserst nützlich sein. Beispielsweise kann ein Rechtsanwalt einen Vertragsentwurf per E-Mail an seinen Kollegen senden, der diesen dann mit einer digitalen Unterschrift versehen zurücksendet. Zeitersparnis, Kostenreduktion und eine effizientere Kommunikation. Qualifizierte elektronische Signaturen sind mittlerweile rechtlich anerkannt und bieten somit eine sichere Möglichkeit zur Unterzeichnung wichtiger Dokumente im juristischen Bereich.

Sicherheitsaspekte bei der Verwendung elektronischer Signaturen in der anwaltlichen Praxis

Die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) in der anwaltlichen Praxis birgt zahlreiche Sicherheitsaspekte, die sorgfältig beachtet werden müssen. Denn gerade im Rechtsbereich ist ein Höchstmass an Datenschutz und Integrität von grosser Bedeutung.

Ein zentraler Aspekt bei der Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) ist die Authentizität des Unterzeichners. Es muss sichergestellt sein, dass tatsächlich diejenige Person den Vertrag oder das Dokument unterzeichnet hat, deren Name darunter steht.

Des Weiteren spielt auch die Unversehrtheit des unterschriebenen Dokuments eine entscheidende Rolle. Jede Manipulation am Inhalt darf nicht unbemerkt bleiben und sollte durch geeignete Sicherheitsmechanismen verhindert werden können. Dazu gehören beispielsweise Verschlüsselungsverfahren sowie digitale Zertifikate für den Nachweis der Echtheit eines Dokuments.

Fazit

Die Nutzung der elektronischen Unterschrift stellt für Anwälte in der Schweiz und der EU eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsabläufe dar. Durch die Identifikationsprozesse der Dienstanbieter und die Einhaltung höchster Standards für digitale Signaturen wird das sichere und rechtsgültige Unterzeichnen von Verträgen ermöglicht. Die Einführung dieser Technik kann zu einer deutlichen Steigerung der Effizienz führen und die Kosten senken, unter anderem auch, da keine zusätzliche Hardware benötigt wird.

Fragen zur elektronischen Signatur von Subsign Alles Rund um das Digitale Signieren

Ist die elektronische Signatur in der Schweiz und der EU gültig?

Mit Subsign signieren Sie in der Schweiz sowie in der EU rechtsgültig, da wir ZertES und eIDAS unterstützen.

Weshalb sollte ich Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur QES unterschreiben?

Die QES ist von höchster Beweiskraft in Gerichtsverfahren. Sie ist notwendig, wenn ein Dokument rechtlich bindend ist oder mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden ist.

Woran erkennt man eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Bei Subsign wird dies jeweils in der visuellen Repräsentation der Unterschrift angezeigt.

Sie können ein unterzeichnetes Dokument einfach mit dem Validator der Schweizer Bundesverwaltung prüfen oder das Dokument auf der Website der Europäischen Kommission hochladen und prüfen, ob es sich um eine qualifizierte elektronische Unterschrift handelt.

Mit Subsign können Sie Ihre Dokumente 100 % ZerES, eIDAS- und DSGVO-konform mit den höchsten Sicherheitsstandards unterschreiben.

Was unterscheidet Subsign von DocuSign?

Während DocuSign ihre Rechenzentren auf der ganzen Welt verteilt hat, verlassen Ihre Daten bei Subsign niemals die Schweiz. Die Signaturen sind in jedem Fall rechtsgültig, auch dort, wo das Gesetz die Schriftform erfordert.

DocuSign ist weltbekannt und setzt den Fokus auf die Bedürfnisse des Massenmarktes. Subsign hingegen bietet flexible Lösungen für Organisation und Branchen mit höchsten Ansprüchen.